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Impfexperte der Deutschen Mitte (DM): Wird der Bundesrat das Denunziationsgesetz durchwinken?

Archivmeldung vom 21.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bestechung
Bestechung

Bild: Impfkritik.de / Jakub Krechowicz - Fotalia.com

Der Impfexperte und Gesundheitssprecher der Deutschen Mitte (DM) Hans Tolzin schreibt auf seiner Internetseite Impfkritik wie folgt: "Korruption pur: Weniger als eine Minute hat der Bundestag[1] - bzw. der Gesundheitsausschuss, der alleine im Plenarsaal anwesend war - benötigt, um die umstrittene Denunzierungspflicht für Kindertagesstätten zu verabschieden. Deren Mitarbeiter sollen Eltern, die keine ärztliche Impfberatung vorweisen können, an die Gesundheitsämter melden."

Weiter heißt es in dem Bericht: "Doch ob das Gesetz im Bundesrat, der ebenfalls zustimmen muss, durchkommt, ist noch fraglich. Dieser hat einen eigenen Gesundheitsausschuss. Und der hat empfohlen, das Gesetz abzulehnen. Die Begründung:

"Nach aktueller Rechtslage sind die Gesundheitsämter ermächtigt, in den Fällen, in denen Personensorgeberechtigte den erforderlichen Nachweis auch auf wiederholte Aufforderungen nicht erbringen, die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung zu laden. Die Kindertageseinrichtungen können die Gesundheitsämter entsprechend informieren. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten sollen die Leitungen der Kindertageseinrichtungen nunmehr verpflichtet werden, wenn der Nachweis nicht erbracht wird, dem Gesundheitsamt entsprechende personenbezogene, gesundheitsspezifische Angaben zu übermitteln.

Die vorgesehene Regelung ist nicht sachgerecht. Es ist nicht Aufgabe der Leitungen von Kindertageseinrichtungen, dem Gesundheitsamt personen-bezogene, gesundheitsspezifische Daten zu übermitteln. Das Gesundheitsamt muss sich diesbezüglich - auch aus Gründen der Transparenz - vielmehr direkt an die Eltern wenden und darf sich nicht zur Beschaffung dieser Informationen der Kindertageseinrichtungen bedienen.

Es muss deshalb bei der bisherigen Regelung verbleiben. Qualitativ gute Kindertagesbetreuung setzt auf ein vertrauensvolles Verhältnis der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen zu den Eltern. Eine Meldepflicht zu nicht nachgewiesenen Impfungen steht dem diametral entgegen und könnte auch dazu beitragen, dass Eltern ihre Kinder nicht zur Bildung, Betreuung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung anmelden. Auch dürfen Kitaleitungen nicht zu vermeintlichen Gewährsträgern für eine nicht bestehende gesetzliche Impfpflicht gemacht werden."

Ob die Denunzierungspflicht im Bundesrat so durchgehen wird, ist also noch offen. Er hat nun drei Möglichkeiten:

1. Das Gesetz durchwinken
2. Das Gesetz ablehnen
3. Den Vermittlungsausschuss anrufen

Abb.

Quelle: Impfkritik.de / Hans Tolzin (DM)

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