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Regierungsberater kritisiert geplante EEG-Reform

Archivmeldung vom 28.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stößt bei Regierungsberatern auf Kritik. Die Reform sei Stückwerk und reiche "keinesfalls aus, um die Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit des Industrielandes Deutschland zu gewährleisten", schreibt Georg Erdmann, Professor für Energiesysteme an der TU Berlin, in einem Gutachten, das dem "Handelsblatt" vorliegt.

Erdmann gehört dem vierköpfigen Team an, das den Fortgang der Energiewende im Auftrag der Bundesregierung wissenschaftlich begleitet. "Zunehmende staatliche Steuerung und fehlende Technologieoffenheit stehen einer kosteneffizienten, verlässlichen Energiewende, offenen Märkten und dem essenziellen Industrialisierungsprozess der erneuerbaren Energien entgegen", schreibt Erdmann in seinem Gutachten.

Erdmann kritisiert unter anderem die Ausgestaltung des geplanten Wechsels vom System fester Vergütungen hin zu einem Ausschreibungsverfahren. Nach seiner Überzeugung müssen die Ausschreibungen "für die etablierten wettbewerbsfähigsten Technologien, Windkraft an Land und Photovoltaik, technologieübergreifend durchgeführt werden". Anderenfalls komme es zu kostenträchtigen Ineffizienzen.

Der EEG-Entwurf sieht jedoch vor, die Ausschreibungen nach Erzeugungsarten getrennt vorzunehmen Die EEG-Reform ist heftig umstritten. Am kommenden Dienstag trifft Bundeskanzlerin Angela Merkel die Regierungschefs der Länder, um strittige Punkte zu klären. Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause über die parlamentarischen Hürden zu bringen.

EEG-Novelle könnte in Karlsruhe scheitern

Die Novelle des Gesetzes über Erneuerbare Energien (EEG) könnte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern: Das Windenergie-auf-See-Gesetz, das den Aus- und Neubau von Windenergieanlagen auf hoher See regeln soll, ist möglicherweise nicht verfassungskonform, so das Ergebnis eines Gutachtens des Verfassungsrechtlers Martin Schulte von der TU Dresden, berichtet der "Spiegel".

Laut Gesetzentwurf sollen bereits begonnene Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren mit Inkrafttreten des Gesetzes enden und durch "Ausschreibungsverfahren" ersetzt werden, die vor allem große Windkraftbetreiber bevorzugen würden. Bereits zugesagte Förderansprüche würden erlöschen.

Unternehmen, die für Planung und Projektierung oft Millionen Euro vorgeschossen haben, müssten diese abschreiben. Für Schulte, der für seine Expertise vom Wirtschaftsverband Windkraftwerke beauftragt wurde, wäre das ein klarer "Bruch des Vertrauensschutzes" und ein "Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip".

Anders als sonst bei Gesetzen kann laut Schulte jeder betroffene Projektentwickler und potenzielle Betreiber von Windkraftwerken direkt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das will der Wirtschaftsverband nach eigenen Angaben auch tun, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Am kommenden Dienstag wollen die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abschließend über das EEG beraten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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