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Werdende Mütter in Not erhalten Beratung, Betreuung und Begleitung

Archivmeldung vom 30.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Alexandra Bucurescu / pixelio.de
Bild: Alexandra Bucurescu / pixelio.de

Am 1. Mai 2014 tritt das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in der vergangenen Legislaturperiode intensiv und erfolgreich für die vertrauliche Geburt eingesetzt, die den Interessen der betroffenen Mütter, Kinder und auch der Väter gerecht wird.

Mit dem neuen Gesetz erhalten Schwangere in Not die Möglichkeit, ihr Kind sicher und - auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Schwangere Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben möchten, erhalten Handlungssicherheit und umfassende Hilfen. Sie werden von Schwangerschaftsberatungsstellen betreut und begleitet; die Gefahren und Risiken einer unbegleiteten Geburt werden vermieden. Gleichzeitig wird das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft abgesichert: Dem Kind soll es möglich sein zu erfahren, wer seine Mutter ist.

Unter einer kostenlosen und 24 Stunden erreichbaren Telefonnummer ist das Hilfetelefon für Schwangere in Not als eine erste Anlaufstelle erreichbar, die bei Bedarf auch eine mehrsprachige Beratung anbietet. Außerdem erhalten betroffene Frauen im Internet Informationen. Ab der zweiten Jahreshälfte 2014 soll es auch das Angebot einer anonymen Online-Beratung geben. Die Union wird das Ihre dafür tun, diese Neuerungen bekannt zu machen, damit jede werdende Mutter in Deutschland Hilfe und Unterstützung erhält."

Hintergrund:

Telefonnummer "Hilfetelefon - Schwangere in Not": 0800 40 40 020 Homepage für die Online-Angebote: www.geburt-vertraulich.de Die Broschüre "Die vertrauliche Geburt - Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" kann über folgende Adresse bestellt werden: Postfach 48 10 09, 18132 Rostock

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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