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Enkel kann bei Großeltern versichert werden

Archivmeldung vom 12.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Durch eine gesetzliche Neuerung können Großeltern ihre Enkel nun beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern.

Wie das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ berichtet, ist dies zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern des Kindes noch studieren und über die eigenen Eltern familienversichert sind.

Früher konnten Großeltern ihre Enkel nur dann mitversichern, wenn sie überwiegend für den Unterhalt des Enkelkindes aufkamen. Nähere Auskünfte sind über die Krankenkassen erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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