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Finanzspritze statt lästige Pflicht - So hilft die Steuererklärung beim Sparen

Archivmeldung vom 29.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Endspurt für die Steuererklärung 2013: Bis zum 31. Mai dieses Jahres muss sie beim Finanzamt eingehen. Das Ausfüllen der Formulare empfinden viele als notwendiges Übel. Doch der Aufwand lohnt sich in vielen Fällen. Wer zum Beispiel "riestert" oder in eine Basisrente einzahlt, kann sich durch das Ausfüllen der Steuererklärung finanzielle Vorteile sichern. Was Verbraucher dabei beachten sollten, erklärt CosmosDirekt.

Die Suche nach Belegen und das Zusammenrechnen von Ausgaben lohnt sich: 823 Euro bekommen Steuerpflichtige in Deutschland im Schnitt jährlich zurück. Vorsorge-Sparer, die in einen Riester-Vertrag oder eine Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - einzahlen, profitieren von besonders hohen Rückzahlungen. Wer mit einem dieser Produkte fürs Alter vorsorgt, kann mit einer richtig ausgefüllten Steuererklärung Geld sparen. Bis zur Rente sind die Einzahlungen steuerfrei, danach gilt der persönliche Steuersatz. "Der Sparer entrichtet die Beiträge für seinen Vertrag jedoch aus dem bereits versteuerten Nettoverdienst", sagt Michael Greifenberg, Finanzexperte von CosmosDirekt. "Damit die Riester-Beiträge steuerfrei bleiben, bekommt er die zu viel gezahlten Steuern nachträglich vom Finanzamt erstattet." Der Direktversicherer erklärt, was Verbraucher dafür tun müssen.

Riester-Rente: Von Zulagen und Steuererstattungen profitieren

Wer vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulage gespart hat, bekommt jährlich 154 Euro Zulagen vom Staat. Familien werden noch stärker gefördert - für jedes Kind erhält ein Elternteil bis zu 300 Euro gutgeschrieben. In der Steuererklärung geben Riester-Sparer die investierte Vorsorgesumme in der "Anlage AV" ein. Das Finanzamt errechnet daraus die individuelle Steuerersparnis. "Eltern profitieren aufgrund der höheren staatlichen Förderung in Form der zusätzlichen Kinderzulage eher weniger bis gar nicht von Steuererstattungen - im Gegensatz zu Singles und Paaren ohne Kinder," sagt der CosmosDirekt-Finanzexperte. Generell gilt: Je höher der geleistete Eigenbeitrag, desto höher die Steuerersparnis.

Basisrente: Mehr als drei Viertel der Beiträge steuerlich absetzbar

Besserverdiener und Selbstständige profitieren bei einer Altersvorsorge mit der Basisrente von einer hohen staatlichen Förderung. Bis zu 20.000 Euro können jährlich eingezahlt werden. 2014 können Sparer 78 Prozent (2013: 76 Prozent) der eingezahlten Beitragssumme als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Ein Rechenbeispiel: "Wenn ein 40-jähriger verheirateter Alleinverdiener mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro jährlich 1.800 Euro in seine Basisrente einzahlt, bekommt er in diesem Jahr 420 Euro an Steuern zurück. Um sich ihre Steuervorteile zu sichern, müssen Basisrenten-Sparer die "Anlage Vorsorgeaufwand" ausfüllen. Für gesetzlich Rentenversicherte bedeutet dies keinen Mehraufwand, da die Anlage schon aufgrund der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auszufüllen ist.

Übrigens:

Wer Geld vom Finanzamt zurückbekommt, kann dieses jederzeit wieder auf sein Rentenkonto einzahlen. Viele Anbieter ermöglichen ihren Versicherten Zuzahlungen außerhalb der monatlichen Raten - auch diese lassen sich bis zur Höchstsumme von der Steuer absetzen.

Quelle: CosmosDirekt (ots)

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