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Lieber Sozialstaat, erinnerst du dich noch an deine Pflegebedürftigen? Verbund Pflegehilfe: Spartipps für die Pflege zuhause

Archivmeldung vom 25.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Fünf Spartipps für die Pflege
Fünf Spartipps für die Pflege

Bildrechte: Verbund Pflegehilfe Fotograf: Verbund Pflegehilfe

Die Lebenshaltungskosten steigen weiter und so wird die Pflegebedürftigkeit für immer mehr Familien zur Armutsfalle. "Häusliche Pflege darf kein Luxus sein! Das ist unsere klare Forderung und der Anspruch an unsere Arbeit. Wir möchten jedem Menschen eine individuelle Pflege zuhause ermöglichen", so Johannes Haas, Gründer und Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe.

Viele Pflegebedürftige warten seit Jahren auf eine umfangreiche Reform mit konkreten Maßnahmen und Akuthilfen. Denn Pflege bringt eine Vielzahl an Kosten mit sich, die oftmals nur schwer durch die vorhandenen Zuschüsse, wie beispielsweise das Pflegegeld, abgedeckt werden können. Das Pflegegeld wurde zuletzt 2017 erhöht, eine Anpassung ist mehr als überfällig.

Der Verbund Pflegehilfe hat beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgefragt, doch leider gab es hier keine Spartipps für Senioren, sondern einen Hinweis der Unzuständigkeit. Wenn die Politik es versäumt, dann macht es der Verbund Pflegehilfe.

Fünf Spartipps vom Verbund Pflegehilfe:

  • Für Geräte, die im Pflegealltag benötigt werden, übernimmt die Krankenkasse die Stromkosten. Pflegebedürftige können einen Strommessstecker nutzen und sich die Verbrauchskosten erstatten lassen.
  • Regionale Zuschüsse und Förderungen sollten genutzt werden. Für alle, die den KfW-Investitionszuschuss über 4.000 Euro zum altersgerechten Umbau bereits genutzt haben, bietet sich ein Blick in die Förderdatenbank für regionale Zuschüsse an. So können weitere Maßnahmen finanziert werden.
  • Im Fall einer Verhinderungspflege kann diese bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Hierfür ist lediglich eine Rechnung des Pflegedienstes oder eine Aufstellung mit Stundenlohn bei der Pflegekasse vorzulegen.
  • Kostenlose Leistungen sollten in Anspruch genommen werden. Ob Hausnotruf, Pflegehilfsmittel oder Inkontinenzartikel, für die entstehenden Kosten kommt die Pflege- bzw. Krankenkasse auf.
  • Hilfsmittelverzeichnis prüfen und sparen: Im Hilfsmittelverzeichnis finden sich alle nützlichen Hilfsmittel, für deren Kosten die Krankenversicherung aufkommt. Ein ärztliches Rezept oder die Empfehlung eines Pflegedienstes sind ausreichend.

Quelle: Verbund Pflegehilfe (ots)

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