Elster
Archivmeldung vom 03.03.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Michael DahlkeBei der Elster handelt es sich um einen Vogel, dem sein ausgeprägter Hang nach glitzernden Dingen den Beinamen „diebisch“ eingebracht hat. Es steht für das marketingtechnische Geschick unserer Behörden, dass man sich diesen Namen ausgerechnet für das Verfahren der elektronischen Steuererklärung ausgesucht hat. Oder sollte das etwa eine Anspielung sein, über die der geplagte Steuerzahler leider nicht (mehr) lachen kann.
Ab 1.1.2005 ist jeder Unternehmer verpflichtet seine Steuererklärungen mit dem Softwareprogramm „Elster“ zu erstellen und auf elektronischem Wege an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Das Programm kann von jedermann unter www.elster.de aus dem Internet herunter geladen werden. So steht es in den, zwischenzeitlich wohl jedem Unternehmen von seinem Betriebstättenfinanzamt zugegangen Schreiben, unter Hinweis auf eine ganze Reihe Paragraphen aus dem Steueränderungsgesetz 2003 (BstBl 2003 Teil I Seite 710 ff) und dem Umsatzsteuergesetz (§18 Abs. 1 UStG) und dem Einkommensteuergesetz (§ 41a EStG).