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Buback kritisiert Akten-Entscheidung Schäubles

Archivmeldung vom 09.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
 Der zweite Tod meines Vaters von Michael Buback
Der zweite Tod meines Vaters von Michael Buback

Der Sohn des von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, hat die Entscheidung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), die Geheimakten des Verfassungsschutzes zu dem Mordfall nicht freizugeben, kritisiert.

"Es ist bedrückend und auch verwunderlich, dass die Akten gesperrt bleiben, weil es sich um Akten handelt, die der Bundesanwaltschaft schon vor 27 Jahren vollständig übergeben worden sind", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Andererseits erwarte ich mir von den Unterlagen keine Informationen über das Tatgeschehen." Sie könnten allerdings Aufschluss geben über "die Art der Zusammenarbeit Verena Beckers mit dem Verfassungsschutz und deren Dauer". Im Übrigen bleibt Michael Buback dabei, "dass es für die Tatbeteiligung von Frau Becker erhebliche Anhaltspunkte" gebe. "Die Bundesanwaltschaft wird für den Haftbefehl ihre Gründe haben." Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" gehen Sicherheitsexperten davon aus, dass die Akten nicht freigegeben werden, weil sich aus deren Veröffentlichung Risiken für Beckers Leben oder das anderer ehemaliger RAF-Mitglieder ergeben könnten. Nur so, heißt es in den Kreisen, sei deren fortgesetzte Sperrung überhaupt zu erklären.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

 

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