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Gericht beschließt Freilassung von Gladbeck-Geiselnehmer Degowski

Archivmeldung vom 10.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Einer der beiden Geiselnehmer von Gladbeck, Dieter Degowski, soll in den kommenden Monaten freikommen. Das beschloss das Landgericht Arnsberg am Dienstag.

Die zuständige Große Strafvollstreckungskammer habe "nach umfassender Prüfung festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nunmehr - nach fast 30 Jahren Haft - vorliegen", teilte das Gericht mit. Zur Vorbereitung der Entscheidung seien unter anderem das Gutachten eines renommierten Sachverständigen eingeholt worden, auch sei der Betroffene persönlich angehört worden.

Die Kammer habe sich im Ergebnis den positiven Prognosen des Sachverständigen und der zuständigen Justizvollzugsanstalt Werl angeschlossen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Degowski hatte im August 1988 gemeinsam mit einem Komplizen eine Bankfiliale im nordrhein-westfälischen Gladbeck überfallen. Im Anschluss nahmen sie mehrmals Geiseln und flüchteten mit ihnen zwei Tage lang durch Deutschland und die Niederlande. Insgesamt starben drei Menschen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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