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Rentenanwartschaften für Frauen bei Scheidungen deutlich gesunken

Archivmeldung vom 10.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Cornerstone / pixelio.de
Bild: Cornerstone / pixelio.de

Frauen erhalten bei einer Scheidung im Rahmen des Versorgungsausgleichs immer geringere Rentenanwartschaften des früheren Ehemanns übertragen. Das berichtet die "Bild" (Dienstag) unter Berufung auf Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung.

Danach erhielten Frauen, die 2015 in Rente gingen, nach einer Scheidung im Schnitt 205,38 Euro im Monat aus der Altersrente des früheren Partners zugeschrieben. Ihre Altersbezüge erhöhten sich dadurch im Schnitt um 26,55 Prozent. Im Jahr 2000 lag die Rentenanwartschaft der Frauen durch den Versorgungsausgleich nach einer Trennung dagegen noch bei 267,26 Euro und erhöhte ihre eigene Rente um 50,72 Prozent. Als Ursache für die geringeren Anwartschaften nach Scheidungen nennt die Rentenversicherung die gestiegene Berufstätigkeit der Frauen.

Dadurch erarbeiteten sie sich eigene Rentenanwartschaften, die bei einer Scheidung mit denen des Partners geteilt werden müssten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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