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WP: Gerichte stoppen Abschiebungen

Archivmeldung vom 06.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Weil das Land NRW eine EU-Richtlinie zur Abschiebung nicht umsetzt, stellen erste Gerichte keine Haftbefehle mehr gegen ausreisepflichtige Ausländer aus. Statt abgeschoben zu werden, kommen die Betroffenen auf freien Fuß. Das meldet die in Hagen erscheinende WESTFALENPOST (Samstagsausgabe) unter Berufung auf entsprechende Beschlüsse an Gerichten in Meschede, Arnsberg und Paderborn.

Hintergrund ist die Rückführungsrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2008. Darin sei festgeschrieben, dass Abschiebehäftlinge nicht mit Strafgefangenen in einer Einrichtung untergebracht werden dürfen, so die WP weiter. Diese Voraussetzung sei nach Ansicht von Juristen in NRW nicht mehr erfüllt, weil die Justizvollzugsanstalt Büren nicht mehr ausschließlich für Abschiebungen genutzt werde. Gerichte machten "gravierende Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der Unterbringung geltend. Sie beziehen sich aktuell auf ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, bei dem die Frage geklärt wird, ob jedes Bundesland eine spezielle Einrichtung für Abschiebungen unterhalten muss. Das NRW-Innenministerium stuft die Entwicklung dennoch als regionales Phänomen ein. "In weiten Teil des Landes bekommen wir Haftbefehle von den Amts- und Landgerichten", sagte Sprecherin Birgit Axler. "Wir haben die Probleme aber im Blick." Zurzeit werde geprüft, ob Abschiebehäftlinge dann alternativ auch in Anstalten anderer Bundesländer gebracht werden könnten. Ob das Land die Unterbringung grundsätzlich neu regeln werde, hänge vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes ab.

Quelle: Westfalenpost (ots)

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