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Zahl des Tages: 46 Prozent der deutschen Autofahrer haben im Straßenverkehr schon einmal die Polizei gerufen

Archivmeldung vom 06.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GTÜ / pixelio.de
Bild: GTÜ / pixelio.de

Nur kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Auffahrunfall! Hat es gekracht, ist der Schock erst mal groß. Was tun? Fast die Hälfte der Autofahrer (46 Prozent) hat im Straßenverkehr bereits einmal die 110 angerufen, wie eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt ergab.(1) Wer in einen Unfall verwickelt wird, ist jedoch oft verunsichert: Wann soll ich die Polizei rufen? Reicht es bei einem Blechschaden aus, Name und Adresse auszutauschen?

"Gibt es Verletzte oder ist auf den ersten Blick ein hoher Sachschaden entstanden, sollte unbedingt die Polizei angerufen werden", rät Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Diese nimmt nicht nur den Unfall auf, sondern sichert auch Beweise. Bei Bagatellunfällen sind die Beteiligten nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen. "Empfehlenswert ist dann, den genauen Ort und Uhrzeit des Unfalls, das amtliche Kennzeichen des anderen Pkws, den Namen und die Adresse des Fahrers (Führerschein) sowie die Adresse des Fahrzeughalters (Fahrzeugschein) und dessen Versicherung zu notieren.

Außerdem sollten Bilder von der Unfallstelle und den entstandenen Schäden gemacht sowie Name und Anschrift von Zeugen notiert werden." Tipp: Der Europäische Unfallbericht hilft, ein vollständiges Protokoll zu erstellen. Am besten in doppelter Ausführung im Fahrzeug mitführen - für die Gegenpartei gleich mit.

Datenbasis: (1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Auto im Alltag" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April 2017 wurden in Deutschland 1.006 Autofahrer befragt.

Quelle: CosmosDirekt (ots)

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