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Ex-Bundesverfassungsrichterin Lübbe-Wolff kritisiert Kollegen

Archivmeldung vom 03.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff geht hart mit ehemaligen Kollegen ins Gericht. "Wer so tut, als seien inkompetente Politiker das eigentliche Problem, der schürt Illusionen", so Lübbe-Wolff in der Wochenzeitung "Die Zeit", "und trägt zur Politikverdrossenheit und Polarisierung bei." Auch sie glaube, dass Grenzen durchaus einen Sinn hätten und kein Anachronismus seien.

Dennoch: "Ich sehe keine Verfassungspflicht zu dem Versuch, die Grenzen dicht zu machen." Gewählte Politiker, nicht Verfassungsrichter, müssten in dieser schwierigen Lage entscheiden. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Jürgen Papier, hatte der Bundesregierung in der Flüchtlingsfrage eklatantes Politikversagen vorgeworfen und der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hatte die Bayerische Landesregierung in ihrer Forderung nach einer Schließung der Grenzen unterstützt. Lübbe-Wolff plädiert außerdem dafür, in bestimmten Fällen Sozialleistungen für Flüchtlinge zu kürzen. Wer in sein Heimatland ausreisen könne, dem müsse man nicht "mit Sozialleistungen die Teilnahme am hiesigen sozialen und kulturellen Leben (…) ermöglichen", sagt die ehemalige Bundesverfassungsrichterin in der Wochenzeitung "Die Zeit". "Ich halte es auch für verfassungsrechtlich vertretbar, auf klare Fälle von Kooperationsverweigerung mit angekündigten Leistungsstreichungen zu reagieren." Das gelte zum Beispiel für die Verschleierung des Herkunftslandes und für die Weigerung, an der Beschaffung von Passersatzpapieren mitzuwirken. 2012 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem sehr umstrittenen Urteil der Bundesregierung unter Verweis auf die Menschenwürde aufgegeben, die Sozialleistungen von Flüchtlingen jenen von Hartz-IV-Empfängern anzugleichen. Die Entscheidung sei grundsätzlich richtig gewesen, sagt Lübbe-Wolff, die von 2002 bis 2014 dem Zweiten Senat angehörte. Doch die staatliche Verantwortung für den Schutz der Menschenwürde bedeute nicht, "dass die Betroffenen selbst von jeder Verantwortung freigestellt werden müssen". Auf die Kritik europäischer Staaten an den hohen Sozialleistungen für Flüchtlinge in Deutschland antwortet die ehemalige Verfassungsrichterin:

Die EU-Mitglieder würden sich nicht für mehr Solidarität in der Flüchtlingskrise gewinnen lassen, "wenn wir nicht auch berücksichtigen, wo unsere EU-Partner die deutschen Leistungen für zu anziehend halten".

Außerdem mahnt die Bielefelder Rechtsprofessorin an, gesetzlich klarzustellen, "dass die Freizügigkeit innerhalb der EU nicht dazu berechtigt, sich auszusuchen, in welchem Mitgliedstaat man Sozialleistungen in Anspruch nehmen will".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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