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Mondpreise im Möbelhandel

Archivmeldung vom 05.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In der Möbelbranche wird mit Preisnachlässen geworben, die gar keine sind, berichtet das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO in der Sendung am Montag, 5 Mai 2008. Dazu werden so genannte Mondpreise auf die Preisschilder geschrieben, die dann durchgestrichen werden. Diese Preise wurden aber nie verlangt.

Auf den Mondpreis wird ein vermeintlicher Rabatt gegeben, so dass der Kunde den Eindruck eines Preisnachlasses hat. In Wirklichkeit verlangt das Möbelhaus den ursprünglich kalkulierten Preis. In vielen Fällen verschleiern die Möbelhäuser mit dieser Methode sogar Preiserhöhungen. Mondpreise sind unzulässig. Sie sind nach Paragraf 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb als irreführende Werbung verboten.

WISO hat sechs Wochen lang die Preise in den Filialen von großen Möbelhausketten beobachtet, die mit Rabatt-Aktionen für sich werben. Beim Möbelhaus Mann-Mobilia, das zur Lutzgruppe gehört, fand das Wirtschaftsmagazin drei Fälle, in denen vermeintliche Rabatte auf Mondpreise angeboten wurden. Bei Roller und Segmüller wurde WISO jeweils viermal fündig. Bei Segmüller etwa stieß WISO auf ein Kinderhochbett, für das innerhalb von vier Wochen fünf verschiedene Preise verlangt wurden. Der Unterschied machte bis zu 170 Euro aus.

Mann-Mobilia verkaufte eine Sitzgruppe monatelang für 1299 Euro. Dann erhöhte Mann-Mobilia den Preis auf 1649 Euro. Geworben wird aber immer mit einem vermeintlichen Listenpreis, der nie verlangt wurde, von 2599 Euro. Der Möbel-Discounter Roller bot Rabatte für eine Wohnlandschaft, die 1699 Euro gekostet haben soll. Dieser Preis wurde aber schon zehn Monate nicht mehr verlangt und gilt damit als Mondpreis. Das Möbelhaus Höffner wurde wegen solcher Mondpreise bereits rechtskräftig verurteilt. Sollte es noch einmal mit erfundenen Preisen werben, droht ihm ein Ordnungsgeld von 250000 Euro.

Im Gespräch in der Sendung nimmt Reinhold Gütebier, Sprecher der Geschäftsführung des Möbelhauses Segmüller, Stellung zum Thema. Ausführliche Informationen am Montag, 5. Mai 2008, um 19.25 Uhr in WISO.

Quelle: ZDF

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