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Bundestag soll wieder transparenter werden: Medienpolitiker und Deutscher Journalisten-Verband fordern Gesetz zur Auskunftspflicht des Parlaments

Archivmeldung vom 04.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de
Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de

Medienpolitiker von SPD, FDP und Linken sowie der Deutsche Journalisten-Verband fordern mehr Transparenz im Parlament. Sie wollen mit einem Presseauskunftsgesetz erreichen, dass der Deutsche Bundestag entgegen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch über parlamentarische Angelegenheiten informieren muss.

Die Leipziger Richter hatten den Auskunftsanspruch nach einer "Tagesspiegel"-Klage im Oktober 2018 auf bloße Verwaltungsinformationen beschränkt (Az.: 7 C 6/17). Der Tagesspiegel hat gegen das Urteil mit Unterstützung des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) jetzt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben (Az.: 1 BvR 393/19). "Die Presse hat eine wichtige Informations- und Kontrollfunktion zur Wahrung unserer freiheitlichen Demokratie", sagte der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Martin Rabanus.

Derzeit erarbeitet die Fraktion einen Entwurf für ein Presseauskunftsgesetz des Bundes. "Darunter fällt grundsätzlich auch der Deutsche Bundestag", sagte Rabanus dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe). Ein Ausschluss von Informationen sei nur im Einzelfall zulässig, wenn schutzwürdige Interessen, etwa mit Blick auf den Mandatsbezug, den Informationsanspruch überwiegen.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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