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Agentur-Rechtsstreit: dapd unterwirft sich

Archivmeldung vom 31.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Der von der dpa gegen die dapd angestrengte Rechtsstreit endete in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin mit einer Unterwerfung der Beklagten, nachdem die Kammer in ihrer Einführung in den Sach- und Rechtsstand unmissverständlich festgestellt hatte, dass die Ausführungen der dapd über die dpa im Rahmen einer Pressekonferenz am 9. Dezember 2009 unlauter seien. Daraufhin haben die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt, wobei sich die dapd zur Übernahme der Prozesskosten verpflichtete.

Im Rahmen einer Pressekonferenz vom 9. Dezember 2009 hatte die dapd sich in einer Präsentation unter der Überschrift "dpa in Monopolstellung" kritisch über ihre Konkurrenz geäußert, allerdings dabei die Grenzen des lauteren Wettbewerbs weit überschritten. Nachdem die daraufhin ausgesprochene Abmahnung fruchtlos blieb, verklagte die dpa die dapd sowie ihren Gesellschafter auf Unterlassung wegen Wettbewerbsverstoßes.

Diese Rechtsansicht teilte die Kammer des Berliner Landgerichts in der Verhandlung vom 29. März 2011 vollumfänglich. Nach vorläufiger Einschätzung der Kammer hat die dapd die dpa in unlauterer Weise herabgesetzt und verunglimpft. Daraufhin gaben die Beklagten eine ausreichende Unterlassungserklärung ab, weswegen der Rechtsstreit übereinstimmend von den Parteien in der Hauptsache als erledigt erklärt wurde. Die Kosten des Rechtsstreites allerdings trägt die dapd voll.

Quelle: dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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