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Boersen-Zeitung: Fait accompli

Archivmeldung vom 02.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Hoffnung auf den Bundesgerichtshof hat die rebellischen Kleinaktionäre von T-Online getrogen. Die Richter sehen keinen Anlass, die Freigabe der Fusion zwischen der Telekom und ihrer Internettochter in dritter Instanz zu verhandeln. Somit stehen die Gegner vor einem Fait accompli.

Die Entscheidung kommt nicht überraschend, denn das Frankfurter Oberlandesgericht hatte gewichtige Gründe für die Freigabe angeführt, die eine Neuverhandlung wenig angemessen erscheinen ließen. Als Hauptgrund gelten die Beteiligungs- und Stimmverhältnisse. Angesichts einer Hauptversammlungsmehrheit von über 99% der Stimmen für die Fusion würde eine - womöglich jahrelange - Blockade dieser Entscheidung durch eine kleine Minderheit die Kompetenzordnung im Unternehmen auf den Kopf stellen. Dahinter steht das "Gesetz" des Kapitalmarkts, nach dem die Aktionäre die Geschicke ihrer Gesellschaft nach dem Gewicht ihrer Beteiligungshöhe bestimmen, Kleinaktionäre also keine strategischen, sondern nur finanzielle Interessen haben. Und zu deren Wahrung stehen andere Wege offen.

Diese sind allerdings lang und steinig, wie die leidvolle Erfahrung der Beteiligten in zahlreichen Anfechtungsklagen und Spruchstellenverfahren lehrt. Zwar haben die Fusionsgegner noch die Chance, bei erfolgreicher Anfechtung Schadenersatz geltend zu machen. Die konkrete Ermittlung des Schadens ist allerdings ebenso schwierig wie zeitraubend. Gleiches gilt für ein mögliches Spruchstellenverfahren, das die über das Tauschverhältnis erbosten Kleinaktionäre anstrengen wollen. Auch hier zieht sich die Klärung von Bewertungsfragen meist über Jahre in die Länge.

Das sind düstere Aussichten für den Streubesitz. Sie sind in diesem Fall umso unbefriedigender, als sowohl das Landgericht Darmstadt als auch das Frankfurter Oberlandesgericht explizit Bedenken geäußert haben; im Hinblick auf Einwände in der Sache, die "nicht alle als vollkommen unbegründet" gelten könnten, wie es hieß, wie auch im Hinblick auf die "Bedeutung des Börsenkurses für das Tauschverhältnis". Angesichts dieser Einschätzung der Richter ist die Freigabe der Fusion ein schwerwiegender Schritt, der Fragen nach einem angemessenen Anlegerschutz aufwirft - in jedem Fall die Frage nach einer zeitlich angemessenen Klärung von finanziellen Ausgleichsansprüchen.

Quelle: Pressemitteilung Börsen-Zeitung

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