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Lausitzer Rundschau: Streit um Verfassungsschutzakten zum Buback-Mord

Archivmeldung vom 04.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer erschoss 1977 Generalbundesanwalt Buback? Diese Frage beschäftigt noch immer seine Angehörigen und die Bundesanwaltschaft. Durch weitere Ermittlungen steht seit einigen Tagen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker erneut im Verdacht, an der Bluttat beteiligt gewesen zu sein.

Nach langer Haft war sie vor 20 Jahren begnadigt worden. Nun drängen Ermittler und Politiker darauf, dass Akten des Verfassungschutzes für das neue Verfahren gegen sie und damit für die Öffentlichkeit freigegeben werden. Denn Becker hat in der Haft mit dem Geheimdienst geredet. Dabei war ihr Vertraulichkeit versprochen worden. Deshalb ist Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gut beraten, sich die Freigabe reiflich zu überlegen. Schon dass Beckers Kontakte zum Verfassungsschutz bestätigt wurden, ist ein Bruch der damaligen Zusicherung. Wenn ein Verschwiegenheitsversprechen des Staates als Gegenleistung für hoch brisante Informationen nichts mehr gilt, wird niemand mehr reden. Das ist ein zu hoher Preis, nur um zu erfahren, wer bei einem Mordkomplott den Finger am Abzug hatte. Vor allem weil es mehr als fraglich ist, ob das überhaupt in den Akten steht.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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