Märkische Oderzeitung: kommentiert den Gerichtsentscheid zum Bahnstreik
Archivmeldung vom 08.08.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Gerichtsbegründung für das einstweilige Streikverbot ist in einem Land, bei dem das Recht zum Arbeitskampf zu den Grundprinzipien der Wirtschaftsordnung gehört, äußerst fragwürdig.
Natürlich hat ein Streik von Lokführern, mit dem buchstäblich "alle Räder stillstehen", immer enorme Folgen für eine Volkswirtschaft und die Reisenden. In der Konsequenz bedeutete das Nürnberger Urteil aber, bestimmte Berufsgruppen vom Recht auf Streik auszunehmen - das wäre verfassungswidrig.
Quelle: Pressemitteilung Märkische Oderzeitung