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Märkische Oderzeitung: kommentiert den Gerichtsentscheid zum Bahnstreik

Archivmeldung vom 08.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Gerichtsbegründung für das einstweilige Streikverbot ist in einem Land, bei dem das Recht zum Arbeitskampf zu den Grundprinzipien der Wirtschaftsordnung gehört, äußerst fragwürdig.

Natürlich hat ein Streik von Lokführern, mit dem buchstäblich "alle Räder stillstehen", immer enorme Folgen für eine Volkswirtschaft und die Reisenden. In der Konsequenz bedeutete das Nürnberger Urteil aber, bestimmte Berufsgruppen vom Recht auf Streik auszunehmen - das wäre verfassungswidrig.

Quelle: Pressemitteilung Märkische Oderzeitung

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