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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kündigungs-Urteil

Archivmeldung vom 09.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus ist ein klassischer Fall von »Ja, aber...« Grundsätzlich darf gekündigt werden, aber in diesem Falle nicht, weil die Freiheitsrechte des Arbeitnehmers höher zu bewerten sind als die Glaubenslehre.

Stellt sich die Frage, nach welchem Maßstab diese Abwägung vorgenommen werden soll. Die kirchlichen Einrichtungen werden vor Schwierigkeiten gestellt. Zwar hat das Gericht ihr Recht, Arbeitnehmer bei einer erneuten Heirat zu kündigen, generell untermauert. Dennoch weicht das Urteil die Verhandlungsposition auf. Bislang waren die Sonderrechte unantastbar. Nun könnten viele Entlassene den juristischen Weg suchen, um ihren Spezialfall prüfen zu lassen. Das Urteil wirft abermals die Frage auf, ob die katholische Kirche mit Menschen in zweiter Ehe korrekt umgeht. Solange sie nicht zur Kommunion zugelassen sind und gekündigt werden, ist das nicht der Fall. Es ist Zeit, diese Position zu überdenken. Wenn sich die katholische Kirche bewegt, sind solche schwammigen Urteile ohnehin überflüssig.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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