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WAZ: Das Ärgernis Überhangmandate - Sieg mit Makel

Archivmeldung vom 21.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wahlabend. Union und FDP bejubeln ihren Wahlsieg. Ein Triumph, den sie einer Regelung verdanken, die erklärtermaßen nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Gut möglich, dass sich die Situation am Sonntag genau so darstellen wird.

Es wäre ein hässlicher Makel für die Sieger. Grund für die Misere sind die Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten durchbringt, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen. Vor allem die CDU könnte von dieser Regelung profitieren, die das Verfassungsgericht bereits gekippt hat. Weil die Richter aber eine Frist bis 2011 einräumten und sich die Politik nicht auf eine Reform vor der Wahl einigen konnte, droht nun eine Hängepartie. Denn sollte Schwarz-Gelb auf Grund der Überhangmandate obsiegen, wäre eine Anfechtung der Wahl wahrscheinlich. Wieder müssten Juristen entscheiden - Ausgang ungewiss. Die Regierung hätte zudem ein politisches Legitimationsproblem; ein Problem, das vor allem die CDU mit ihrer Absage an eine schnelle Wahlrechtsreform sich selbst zuzuschreiben hätte.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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