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Westfälische Rundschau: Kommentar "Fall Marco W."

Archivmeldung vom 07.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Schicksal des 17-jährigen Marco weckt breite Anteilnahme. Der Jugendliche, der seit fast drei Monaten in der Türkei in Untersuchungshaft sitzt, muss hinter Gittern bleiben. Die Vertagung bietet neuen Spekulationen Raum - und Zweifeln daran, dass in der Türkei alles mit rechten Dingen zugeht.

Tatsächlich ist das Vertrauen in die türkische Justiz nicht sonderlich ausgeprägt. Menschenrechtsorganisationen beklagen Missstände in den Haftanstalten und Folterpraktiken. Doch der Fall Marco taugt nicht als Beleg dafür.

Ihm wird sexueller Missbrauch einer Minderjährigen vorgeworfen. Die Mutter der 13-Jährigen hat Anzeige erstattet. Hätte sich das gleiche Geschehen in Deutschland zugetragen, wäre der Jugendliche genauso vor Gericht gelandet. Bei Offizialdelikten muss der Staatsanwalt tätig werden. Wer hier eine Ausnahme fordert, verlangt Willkür.

Der einzige Weg, dem 17-Jährigen die quälende Haft in der Türkei und die seelische Belastung fernab von zu Hause zu ersparen, liegt in dem von der deutschen Justiz betriebenen eigenen Ermittlungsverfahren. Das könnte Marco vor ein deutsches Gericht und - als Inländer ohne Flucht- und Verdunkelungsgefahr - bis zum Prozess auf freien Fuß bringen.

In Ermangelung entsprechender Rechtshilfeabkommen ist es aber ins Benehmen des türkischen Gerichts gestellt, sich darauf einzulassen und das eigene Verfahren einzustellen. Der öffentliche Druck scheint genau das Gegenteil des Gewollten zu erzeugen. Der Richter demonstriert die eigene Unabhängigkeit und lässt Marco schmoren.

Härte gegenüber Jugendlichen ist vor türkischen Gerichten nicht unbedingt üblich. 17 Jahre alt ist auch der Hauptverdächtige im Verfahren um den Mord an dem armenisch-türkischen Journalisten Hrant Dink. Den hat das Gericht gleich zu Beginn des Prozesses aus der Untersuchungshaft entlassen.

Quelle: Pressemitteilung Westfälische Rundschau

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