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Einseitige Umwerbung von Organspenden

Archivmeldung vom 30.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/15807) / Eigenes Werk
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/15807) / Eigenes Werk

Seit März 2024 können in Deutschland persönliche Erklärungen zur Organ- und Gewebespende in einem Organspende-Onlineportal eingetragen werden. Ab Juli 2024 sollen alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angeschlossen sein. Dann braucht es keinen Spendeausweis mehr, um festzulegen, dass Ihrem Körper nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden können. Da noch immer ein Großteil der Bevölkerung davon ausgeht, dass mit der Bezeichnung Tod der endgültige Herztod gemeint ist, strahlt Kla.TV zu diesem Anlass erneut die Sendung „Einseitige Umwerbung von Organspenden“ aus.

Im Organspendeausweis kann man festlegen: „Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.“ Nach Umfragen geht dabei jedoch ca. ein Drittel der deutschen Bevölkerung davon aus, dass mit der Bezeichnung Tod der Herztod gemeint ist, mit seinen entsprechenden Begleiterscheinungen wie Totenflecken, Leichenstarre und Fäulnisprozessen. 

Tatsächlich können aber nur lebensfrische Organe verpflanzt werden. An dieser Stelle ein kurzer Auszug aus „Fünf Gründe für das Verbot von Organspenden am Lebensende“, veröffentlicht vom Verein ÄPOL im Schweizerischen Ärzteblatt 2019: „Bei Menschen mit totem Hirn gibt es viele Lebenszeichen. Solange sie beatmet und ernährt werden, regulieren sie die Körpertemperatur, bekämpfen Infektionen, heilen Wunden. Hirntote Kinder wachsen und kommen in die Pubertät, und schwangere hirntote Frauen können per Kaiserschnitt gesunde Kinder zur Welt bringen.“ Der Spender von Organen ist demnach ein Mensch im Sterbeprozess. Er lebt also noch! Offizielle Stellen, wie z.B. die BZgA, also die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, erklären dagegen den Menschen bereits als tot, wenn nur schon wesentliche Teile des Gehirns nicht mehr funktionsfähig sind – und das Gehirn ist ja nur ein kleiner Teil des gesamten Menschen. 

In ihren entsprechenden Informationsmaterialien stellen sie einseitig die vermeintlich positiven Aspekte einer Organ- und Gewebetransplantation und ihrer Durchführung dar. Sie werben damit, den Spendern eine begründete Entscheidung zu ermöglichen. Doch wie soll ein Spender eine begründete Entscheidung treffen können, solange er in Unkenntnis über die medizinischen Fakten eines Hirntodes ist? Es scheint, dass die einseitige Umwerbung der Organspende als bewusste Marketingstrategie eingesetzt wird.

Quellen/Links:

  • https://initiative-kao.de/wissensdefizite-in-der-aufklaerung-ueber-organspende-offener-brief-anna-bergmann/
  • https://impfkritik.de/upload/pdf/Organspende/Organspende2.pdf
  • https://bzga.de/infomaterialien/organspende/organspende/informationsmaterialien/entscheiden-das-magazin-zur-organ-und-gewebespende-nr-2/
  • https://saez.ch/article/doi/saez.2019.17647

Quelle: Kla.TV

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