Bundestag beschließt Aussetzung des Familiennachzugs

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Der Bundestag hat beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. Am Freitag votierten in namentlicher Abstimmung 444 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf, 135 dagegen, ohne Enthaltungen. Die Koalitionsfraktionen verfügen gemeinsam nur über 328 Sitze, aber die AfD hatte bereits angekündigt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Laut dem Koalitionsentwurf soll der Nachzug Angehöriger von Menschen,
die von Kriegen oder Folter bedroht werden, für zwei Jahre ausgesetzt
werden. In "Härtefällen" soll eine Familienzusammenführung jedoch
weiterhin möglich sein. Der Gesetzentwurf sieht neben der Aussetzung des
Familiennachzugs zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der
"Steuerung" wieder das Ziel der "Begrenzung" der Zuwanderung
aufzunehmen.
Zuletzt gab es eine Begrenzung des Familiennachzugs
auf 1.000 Visa pro Monat. Ausweislich des Ausländerzentralregisters
hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen
mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz in Deutschland
auf. Für sie bestehe derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen
Voraussetzungen "grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der
Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung
geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im
Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar
wäre". Wie viele dieser Personen bereits in der Kernfamilie in
Deutschland leben und keinen Familiennachzug mehr geltend machen können,
sei nicht bekannt.
Kritik an dem Vorhaben gab es unter anderem
von der Linken. Die Linksfraktion machte geltend, dass das Recht auf
Familienleben ein Grund- und Menschenrecht sei, das auch für Menschen
auf der Flucht gelte. Die Aussetzung des Familiennachzugs verschließe
"einen der wenigen verbliebenen legalen Wege für Geflüchtete", nach
Deutschland zu kommen. Betroffene könnten sich "dazu gezwungen sehen,
sich auf gefährliche, illegalisierte Wege zu begeben, um mit ihren
engsten Angehörigen zusammenleben zu können".
Besonders negative
Auswirkungen habe die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für
unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus,
obwohl diese vulnerable Gruppe eigentlich besonders schutzbedürftig sei,
so die Linke weiter. Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs sei
nicht nur für die betroffenen Familien mit großem Leid verbunden,
sondern auch "gesellschafts- und integrationspolitisch fatal". Ein
"Ankommen der bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten" werde
durch die Trennung massiv behindert, und die Sorge um ihre engsten
Angehörigen belaste sie, wodurch sowohl der Spracherwerb als auch eine
Arbeitsaufnahme erschwert würden.
Die Bundesregierung wurde von
der Linksfraktion aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, "mit dem
der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dem Nachzug zu Flüchtlingen
im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention angeglichen wird". Auch soll
die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem Maßnahmen
ergreifen, um die Visabearbeitung und Verfahren zur
Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden Menschen zu
beschleunigen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur