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Taxi-App-Dienst "Uber" will in weitere Großstädte expandieren

Archivmeldung vom 19.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Der umstrittene Taxi-App-Dienst "Uber" will in weitere deutsche Großstädte expandieren: Schon im Mai ist der Start in Frankfurt am Main geplant, wenig später sollen Düsseldorf, Köln und Hamburg folgen. Das kündigte Pierre-Dimitri Gore-Coty, Nord- und Westeuropa-Chef von "Uber", in der "Welt am Sonntag" an.

In den USA rollt "Uber" schon seit fünf Jahren den Taximarkt auf. In rund 50 nordamerikanischen Städten hat die Internet-Firma den etablierten Taxi-Unternehmen das Fürchten gelehrt, berichtet die Zeitung. Mit einem 190 Millionen Euro schweren Investment von Google Venture Partners will der Konzern aus San Francisco nun die europäische Taxi-Industrie umkrempeln. Taxiunternehmen in mehrere europäischen Ländern haben schon Klagen gegen "Uber" eingereicht. Auch in Deutschland glauben viele Experten, der vergangene Woche in Berlin gestartete Service "UberPop" verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz.

Die App "UberPop" vermittelt Fahrgäste an Hobby-Chauffeure, die sich im eigenen Wagen etwas dazuverdienen wollen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverbands BZP will deswegen gegen "Uber" vor Gericht ziehen. "Eine Klage wird vorbereitet", sagte Thomas Grätz, Geschäftsführer des BZP, der "Welt am Sonntag". "Wir sind zuversichtlich, dass die Attacke auf das Taxigewerbe abgewehrt wird."

Den US-Konzern "Uber" schreckt das nicht. In Berlin gäbe es schon das Unternehmen WunderCar, das nach demselben Prinzip wie "UberPop" funktioniert, sagte "Uber"-Manager Gore-Coty: "Dass WunderCar nicht belangt wurde von den Behörden beweist, dass die Stadt neue Angebote begrüßt." Ohnehin sei die Rechtslage längst nicht so eindeutig wie die Taxilobby behaupte. "Die deutsche Gesetzgebung ist zu einer Zeit geschrieben worden, als das Internet noch nicht erfunden war und es unseren Vermittlungsservice gar nicht hätte geben können", sagte Gore-Coty. Dementsprechend operiere "Uber" in einer Grauzone. "Es ist in unserem Interesse und im Interesse der Kunden, dass die Gesetze dahingehend korrigiert werden."

Die EU habe "Uber" signalisiert, dass sie mehr Wettbewerb im "verkrusteten Taximarkt begrüßt", wie Gore-Coty es ausdrückt. Tatsächlich hatte EU-Digitalkommissarin Neelie Kroes in dieser Woche publikumswirksam auf Twitter gelästert, das belgische "Uber"-Verbot sei empörend.

"Uber" stößt auf Widerstand in der Taxi-Branche

Der US-Mitfahrservice "Uber" stößt bei seiner Expansion nach Europa auf massiven Widerstand der Taxi-Branche. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Das Unternehmen vermittelt Kunden über eine Smartphone-App private Fahrer, die sie ähnlich wie Taxi-Unternehmen kostenpflichtig durch die Stadt chauffieren. Am vergangenen Dienstag startete die von Google mitfinanzierte Firma ihren Service "UberPop" in Berlin.

"`Uber` handelt höchst rechtswidrig", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), Thomas Grätz. "Wir werden deshalb prüfen, welche rechtlichen Schritte wir gegen das Unternehmen einleiten." Der Verband wirft "Uber" vor, Privatpersonen ohne Taxischein und ohne ausreichende Versicherung als gewerbliche Fahrer anzuheuern.

In dieser Woche hat ein belgisches Gericht den Fahrdienst im Raum Brüssel verboten, weil ihm nach Ansicht der Richter eine Taxi-Konzession fehle. Außerdem erwirkte ein Berliner Taxi-Unternehmer eine einstweilige Verfügung gegen "Uber", die es der Firma untersagt, über ihre App Fahraufträge an Mietwagenfahrer und -unternehmer zu vermitteln. Man verstoße schon deshalb nicht gegen das Personenbeförderungsgesetz, weil man die Fahrten nur vermittle, heißt es in der Erwiderung von "Uber". Die Anwältin des Unternehmens hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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