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Weser-Kurier: Über das Gesetz gegen Zweckentfremdung

Archivmeldung vom 25.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Wenn Niedersachsens Landesregierung auf dem Gesetzesweg Vermietern die freie Verfügung über ihr Eigentum temporär entziehen will, so wird das eines nicht bewirken: die Schaffung von mehr Wohnraum in den Ballungsräumen. Auf den ersten Blick klingt es charmant, den Kommunen mehr Rechte zu geben, um ihren Immobilienmarkt selbst zu regulieren. Fragt sich nur, was gewonnen ist, wenn die Eigentümer nach fünf Jahren ihre Wohnung in Cuxhaven doch in ein Ferienheim umgestalten oder aus dem Erdgeschoss in Hannover ein Büro machen?

Hier wird mit bürokratischem Aufwand - schließlich braucht es zur Ermittlung und Überwachung entsprechender Satzungen einen üppigen Personalkörper - ein akutes Problem in die nahe Zukunft nach der nächsten Landtagswahl verschoben.

Bauministerin Cornelia Rundt reicht damit schlicht den Schwarzen Peter weiter. Tatsache ist, dass in ganz Deutschland in den vergangenen Jahren viel zu wenig sozialer Wohnraum entstanden ist. Abhilfe zu schaffen, kann nicht Aufgabe der oftmals finanziell an der Belastungsgrenze agierenden Kommunen sein. Das Land muss einspringen und notfalls den Bund wieder mit ins Boot holen.

Quelle: Weser-Kurier (ots) von Martin Wein

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