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Unangemeldetes Erscheinen der Steuerfahndung war nicht verhältnismäßigViele Bürgerinnen und Bürger machen Steuervorteile geltend, weil sie ihr häusliches Arbeitszimmer beruflich nutzen. Dabei wird gelegentlich auch geschwindelt.

Unangemeldetes Erscheinen der Steuerfahndung war nicht verhältnismäßigViele Bürgerinnen und Bürger machen Steuervorteile geltend, weil sie ihr häusliches Arbeitszimmer beruflich nutzen. Dabei wird gelegentlich auch geschwindelt.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS