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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Verbraucherinfos Falsche Zinsgutschriften: Marktwächter-Experten warnen vor den Folgen unzulässiger Klauseln in Sparverträgen Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.
Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Bild: Uwe Schlick / pixelio.de