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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Jagd auf Bettwanzen Mieter und Vermieter stritten um die Beseitigung Mieter und Vermieter stritten um die BeseitigungWenn beim Befall einer Wohnung durch Bettwanzen eine Selbstverursachung durch den Mieter nicht nachgewiesen werden kann, dann ist der Vermieter für die Beseitigung verantwortlich.
Mieter und Vermieter stritten um die BeseitigungWenn beim Befall einer Wohnung durch Bettwanzen eine Selbstverursachung durch den Mieter nicht nachgewiesen werden kann, dann ist der Vermieter für die Beseitigung verantwortlich.

Mieter und Vermieter stritten um die BeseitigungWenn beim Befall einer Wohnung durch Bettwanzen eine Selbstverursachung durch den Mieter nicht nachgewiesen werden kann, dann ist der Vermieter für die Beseitigung verantwortlich.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS