Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Verwalterlos In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifenEs ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist.
In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifenEs ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist.

In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifenEs ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS