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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Türöffner muss sein Er gehört zum Mindeststandard im modernen Mietshaus Er gehört zum Mindeststandard im modernen MietshausEin elektrischer Türöffner, der von den Wohnungen eines Mehrfamilienhauses aus bedient werden kann, ist nach heutigen Kriterien schlichtweg unverzichtbar. Der Eigentümer des Objekts muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Einhaltung dieses Mindeststandards Sorge tragen.
Er gehört zum Mindeststandard im modernen MietshausEin elektrischer Türöffner, der von den Wohnungen eines Mehrfamilienhauses aus bedient werden kann, ist nach heutigen Kriterien schlichtweg unverzichtbar. Der Eigentümer des Objekts muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Einhaltung dieses Mindeststandards Sorge tragen.

Er gehört zum Mindeststandard im modernen MietshausEin elektrischer Türöffner, der von den Wohnungen eines Mehrfamilienhauses aus bedient werden kann, ist nach heutigen Kriterien schlichtweg unverzichtbar. Der Eigentümer des Objekts muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Einhaltung dieses Mindeststandards Sorge tragen.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS