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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Bereits gezahltes Insolvenzgeld muss Unternehmen nach Wegfall der Hauptunternehmerhaftung für Insolvenzgeld zurückerstattet werden Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit