Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Kiesewetter warnt in Geheimdienstdebatte vor Illusionen Ausländische Militärstandorte in Deutschland in 2020: Laut §120 Grundgesetz tragen die Steuerzahler die Kosten der Besatzungstruppen.
Ausländische Militärstandorte in Deutschland in 2020: Laut §120 Grundgesetz tragen die Steuerzahler die Kosten der Besatzungstruppen.

Ausländische Militärstandorte in Deutschland in 2020: Laut §120 Grundgesetz tragen die Steuerzahler die Kosten der Besatzungstruppen.

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk