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Wenn der Keller einer Immobilie Anlass zum Rechtsstreit gibtKellerräume zählen normalerweise nicht zu den Örtlichkeiten, die von Eigentümern oder Mietern besonders beachtet werden.

Wenn der Keller einer Immobilie Anlass zum Rechtsstreit gibtKellerräume zählen normalerweise nicht zu den Örtlichkeiten, die von Eigentümern oder Mietern besonders beachtet werden.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS