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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Brennbare Fassade Behördliche Anordnung richtet sich gegen Eigentümergemeinschaft Behördliche Anordnung richtet sich gegen EigentümergemeinschaftWenn die Fassade eines Gebäudes aus brennbarem Material besteht, dann hat die Bauaufsicht allen Anlass, dagegen vorzugehen. Doch wie muss das genau erfolgen?
Behördliche Anordnung richtet sich gegen EigentümergemeinschaftWenn die Fassade eines Gebäudes aus brennbarem Material besteht, dann hat die Bauaufsicht allen Anlass, dagegen vorzugehen. Doch wie muss das genau erfolgen?

Behördliche Anordnung richtet sich gegen EigentümergemeinschaftWenn die Fassade eines Gebäudes aus brennbarem Material besteht, dann hat die Bauaufsicht allen Anlass, dagegen vorzugehen. Doch wie muss das genau erfolgen?

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: LBS Bundesgeschäftsstelle