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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Wo war der Mittelpunkt? Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte Haushaltsführung Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte HaushaltsführungEine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen.
Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte HaushaltsführungEine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen.

Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte HaushaltsführungEine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS