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Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fälligin Hauseigentümer darf erwarten, dass die Fassade seines Hauses auf Kosten der öffentlichen Hand gereinigt wird

Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fälligin Hauseigentümer darf erwarten, dass die Fassade seines Hauses auf Kosten der öffentlichen Hand gereinigt wird

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)