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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Keine Kündigung trotz Einbruchs: Mieter konnte einen guten Grund für sein Verhalten nennen Mieter konnte einen guten Grund für sein Verhalten nennenEigentlich sollte es ziemlich klar sein, dass einem Mieter nach einem Einbruch in die Nachbarwohnung gekündigt werden kann.
Mieter konnte einen guten Grund für sein Verhalten nennenEigentlich sollte es ziemlich klar sein, dass einem Mieter nach einem Einbruch in die Nachbarwohnung gekündigt werden kann.

Mieter konnte einen guten Grund für sein Verhalten nennenEigentlich sollte es ziemlich klar sein, dass einem Mieter nach einem Einbruch in die Nachbarwohnung gekündigt werden kann.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS