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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Aufzug kein Luxus: Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werden Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werdenPrinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werdenPrinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werdenPrinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"