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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht "Nackte Tatsachen" können für den Reiseveranstalter teuer werden BU: Das Ressort Monte Marina Playa auf Fuerteventura. Hier haben - in einem abgegrenzten Appartement-Bereich - nur FKK-Gäste Zutritt. Reisende, die das nicht möchten, wohnen räumlich getrennt im Hotel. Weil alles im Prospekt beschrieben ist, gibt es keinen Grund für Reisemängel. Bild: "obs/alltours flugreisen gmbh"
BU: Das Ressort Monte Marina Playa auf Fuerteventura. Hier haben - in einem  abgegrenzten Appartement-Bereich - nur FKK-Gäste Zutritt. Reisende, die das nicht möchten, wohnen räumlich getrennt im Hotel. Weil alles im Prospekt beschrieben ist, gibt es keinen Grund für Reisemängel. Bild: "obs/alltours flugreisen gmbh"

BU: Das Ressort Monte Marina Playa auf Fuerteventura. Hier haben - in einem abgegrenzten Appartement-Bereich - nur FKK-Gäste Zutritt. Reisende, die das nicht möchten, wohnen räumlich getrennt im Hotel. Weil alles im Prospekt beschrieben ist, gibt es keinen Grund für Reisemängel. Bild: "obs/alltours flugreisen gmbh"