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Vermieter durfte Hundehaltung nicht verweigern. Die Tierhaltung sorgt immer wieder für Streitereien zwischen Immobilieneigentümern und Mietern.

Vermieter durfte Hundehaltung nicht verweigern. Die Tierhaltung sorgt immer wieder für Streitereien zwischen Immobilieneigentümern und Mietern.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS