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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

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