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Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen EU geht juristisch gegen britischen Brexit-Verstoß vor Logo des Internationalen Seegerichtshofs: Er ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen von 10. Dezember 1982 als selbständige Organisation im UN-System tätig ist. Das Übereinkommen trat am 16. November 1994 in Kraft und der ISGH wurde am 1. Oktober 1996 mit Sitz im Hamburger Stadtteil Nienstedten gegründet. Auf den Standort Hamburg hatte sich die UN-Seerechtskonferenz bereits am 21. August 1981 in Genf geeinigt.[1] Dem ISGH wurde mit der UN-Resolution 51/204 vom 17. Dezember 1996 Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen zugesprochen und somit die Teilnahme an Sitzungen der Generalversammlung garantiert, wenn Themen behandelt werden, die den Seegerichtshof betreffen.
Logo des Internationalen Seegerichtshofs: Er ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen von 10. Dezember 1982 als selbständige Organisation im UN-System tätig ist. Das Übereinkommen trat am 16. November 1994 in Kraft und der ISGH wurde am 1. Oktober 1996 mit Sitz im Hamburger Stadtteil Nienstedten gegründet. Auf den Standort Hamburg hatte sich die UN-Seerechtskonferenz bereits am 21. August 1981 in Genf geeinigt.[1] Dem ISGH wurde mit der UN-Resolution 51/204 vom 17. Dezember 1996 Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen zugesprochen und somit die Teilnahme an Sitzungen der Generalversammlung garantiert, wenn Themen behandelt werden, die den Seegerichtshof betreffen.

Logo des Internationalen Seegerichtshofs: Er ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen von 10. Dezember 1982 als selbständige Organisation im UN-System tätig ist. Das Übereinkommen trat am 16. November 1994 in Kraft und der ISGH wurde am 1. Oktober 1996 mit Sitz im Hamburger Stadtteil Nienstedten gegründet. Auf den Standort Hamburg hatte sich die UN-Seerechtskonferenz bereits am 21. August 1981 in Genf geeinigt.[1] Dem ISGH wurde mit der UN-Resolution 51/204 vom 17. Dezember 1996 Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen zugesprochen und somit die Teilnahme an Sitzungen der Generalversammlung garantiert, wenn Themen behandelt werden, die den Seegerichtshof betreffen.

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