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Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes BA: Unschuldsvermutung muss auch für BA-Mitarbeiter gelten Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit