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Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Bürgermeister aus NRW will sich bewaffnen Bei Auftragsmorden gehen Gerichte zwar gegen die Mörder vor, selten aber gegen deren Auftraggeber (Symolbild)
Bei Auftragsmorden gehen Gerichte zwar gegen die Mörder vor, selten aber gegen deren Auftraggeber (Symolbild)

Bei Auftragsmorden gehen Gerichte zwar gegen die Mörder vor, selten aber gegen deren Auftraggeber (Symolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT