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Sie sind hier: Startseite Nachrichten Natur/Umwelt Die Neufassung der Tierschutztransportverordnung (ab dem 1. Januar 2023) schreibt bei betriebsübergreifenden Transporten von Kälbern ein Mindestalter von 28 Tagen vor Bild: Bundesverband für Tiergesundheit e.V. Fotograf: Pixabay