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Staatstrojaner: Angestellte im öffentlichen Dienst können sich beinahe nach belieben an ihren Daten bedienen - oder auch illegale aufsielen und diese dann "zufällig" finden lassen (Symbolbild)

Staatstrojaner: Angestellte im öffentlichen Dienst können sich beinahe nach belieben an ihren Daten bedienen - oder auch illegale aufsielen und diese dann "zufällig" finden lassen (Symbolbild)

Bild: Martin Genter / pixelio.de