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KIK-Kläger wollen in Berufung gehen

Archivmeldung vom 12.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Einspruch und Berufung (Symbolbild)
Einspruch und Berufung (Symbolbild)

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Auseinandersetzung um die Verantwortung des Textildiscounters KIK für die Brandkatastrophe bei einem pakistanischen Zulieferer geht womöglich in die nächste Runde. Für ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm wollen die Kläger jetzt Prozesskostenhilfe beantragen, wie der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger der "Frankfurter Rundschau" bestätigte.

Klinger vertritt einen Überlebenden und drei Hinterbliebene von Opfern des verheerenden Feuers, bei dem im September 2012 in Karachi 258 Beschäftigte ums Leben kamen. KIK war nach eigenen Angaben Hauptauftraggeber des Betriebs Ali Enterprises. Die Pakistaner argumentieren, viele der Opfer seien erstickt oder verbrannt, weil Fenster vergittert, Notausgänge verschlossen und nur eine Tür des Gebäudes offen gewesen seien. KIK trage dafür eine Mitverantwortung. In einem Zivilprozess vor dem Dortmunder Landgericht forderten sie ein Schmerzensgeld von je 30.000 Euro. Ihre Klage wurde am 10. Januar dies es Jahres abgewiesen. Die geltend gemachten Ansprüche seien nach pakistanischem Recht bereits verjährt, urteilten die Richter.

"Diese Einschätzung teilen wir nicht", sagte Rechtsanwalt Klinger der "Frankfurter Rundschau". Die vier Pakistaner würden deshalb in Berufung gehen, sollte das Oberlandesgericht Hamm als nächsthöhere Instanz Prozesskostenhilfe gewähren. Umstritten ist eine Zusage von KIK vom Dezember 2014. Der Textildiscounter hatte damals erklärt, bis Ende 2016 auf die "Einrede der Verjährung" zu verzichten, diese Zusage aber zurückgezogen, als klar war, dass der Fall nach pakistanischem Recht verhandelt werden muss. Der Textildiscounter KIK erklärte am Montag: "Wir fürchten die Berufung nicht, sondern sehen ihr mit großer Gelassenheit entgegen." Das Unternehmen sei nach wie vor der Auffassung "wie der britische Gerichtsgutachter und das Landgericht Dortmund, dass die Verjährung eingetreten ist und sind uns weiter sicher, dass auch in der Sache selbst keine Ansprüche bestehen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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