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Schweizer Justiz klagt drei Deutsche wegen Wirtschaftsspionage an

Archivmeldung vom 20.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Spion? (Symbolbild)
Spion? (Symbolbild)

Bild: Bernhard Friesacher / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Zürich erhebt gegen drei Deutsche Anklage wegen Wirtschaftsspionage und Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Ein Stuttgarter Anwalt und zwei ehemalige Mitarbeiter einer Schweizer Bank sollen illegal interne Bankunterlagen an deutsche Gerichte und Behörden weitergegeben haben. Das haben Recherchen der Wochenzeitung DIE ZEIT, des Recherchezentrums "Correctiv", des ZDF-Magazins "Frontal 21" und des Schweizer Digitalmagazins "Republik" ergeben, die diese Woche veröffentlicht werden.

Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe und verweisen darauf, dass die Unterlagen wesentlich zur Aufklärung einer der größten Steuerskandale in Deutschland beigetragen haben, dem sogenannten Cum-Ex-Skandal. In der Schweiz drohen ihnen Haftstrafen von mehr als drei Jahren. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Privatbank J. Safra Sarasin und dem Drogerieunternehmer Erwin Franz Müller. Müller hatte über die Bank in Cum-Ex-Geschäfte investiert und ist dabei nach eigenen Angaben falsch beraten worden. Sein Anwalt Eckart Seith nahm von den beiden ehemaligen Mitarbeitern der Bank belastende Dokumente entgegen, nutzte sie für den Rechtsstreit und gab sie an deutsche Behörden weiter. Im Mai 2017 verurteilte das Landgericht Ulm J. Safra Sarasin zur Zahlung von 45 Millionen Euro an Müller. Dagegen ist die Bank in Berufung gegangen.

Das Schweizer Justizministerium hatte die Staatsanwaltschaft Zürich 2015 ermächtigt, gegen die drei Deutschen wegen Wirtschaftsspionage zu ermitteln. Lothar Binding, Finanzpolitischer Sprecher SPD-Bundestagsfraktion: "Ich glaube man sollte diesen Fall auch diplomatisch aufgreifen und einfach fragen, welchem Rechtsverständnis die Schweiz hier folgt. Vielleicht steckt dahinter, dass man ein Exempel statuieren will, dass man ein Beispiel geben will, wie hart man vorgeht, um möglicherweise andere abzuschrecken."

Quelle: DIE ZEIT (ots)

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