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Vorerst keine neue Abstimmung über Brexit-Deal

Archivmeldung vom 21.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Brexit (Symbolbild)
Brexit (Symbolbild)

Bild: pixabay

Das britische Unterhaus kann vorerst nicht erneut über den mit der EU ausgehandelten Brexit-Deal abstimmen. Parlamentspräsident John Bercow schmetterte eine entsprechende Bitte der Regierung Johnson am Montag ab.

Über den Antrag sei bereits am Samstag beraten und abgestimmt worden, seitdem habe es weder eine substantielle Änderung der Lage gegeben noch sei der Antrag inhaltlich verändert. Dies zeige sich auch daran, dass am Samstag bereits 21 Minuten nach der Abstimmungsniederlage der Antrag auf neue Abstimmung am Montag eingegangen sei, sagte Bercow unter Gelächter der Abgeordneten. Auch dass der britische Premier am Samstagabend - wie von ihm gesetzlich verlangt - den Brief mit einer Bitte um Verschiebung des Brexit-Termins nach Brüssel geschickt habe, ändere an der Situation nichts, so der Parlamentspräsident. Bercow bezog sich wie schon in der Vergangenheit auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 1604, wonach in derselben Sitzungsperiode nicht zweimal über denselben Antrag abgestimmt werden darf. Dabei geht es um die sogenannte "politische Willenserklärung" zum mit der EU ausgehandelten Austrittsabkommen.

Das Parlament will nun zuerst den gesetzlichen Ratifizierungsprozess starten. Wenn Brüssel keiner Verlängerung zustimmt, erfolgt allerdings bereits am 31. Oktober ein sogenannter "harter" Brexit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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